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Beförderung

Beförderungskriterien

Bei der Beförderung definieren Sie für jede Stufe eine Umsatzgrenze, unterschieden nach Umsatzart. Sie legen fest, welcher Umsatz als Grundlage dienen soll:

  • Beförderung nach Eigenumsatz
  • Beförderung nach Gruppenumsatz
  • Beförderung nach Gesamtumsatz

Der Zeitraum, in dem dieser Umsatz erreicht werden muß, um befördert zu werden, kann pro Stufe unterschiedlich berücksichtigt werden:

  • erstes /zweites Halbjahr - oder anderer kalendarisch festgelegter Zeitraum
  • rollierender Zeitraum
  • persönlicher Zeitraum

z.B. das persönliche Halbjahr eines Mitarbeiters sind 6 Monate seit seiner Einstellung als Mitarbeiter. Das rollierende Halbjahr sind die 6 Monate vom aktuellen Monat aus gesehen.

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