Beförderung
Bei der Beförderung definieren Sie für jede Stufe eine Umsatzgrenze, unterschieden nach Umsatzart. Sie legen fest, welcher Umsatz als Grundlage dienen soll:
- Beförderung nach Eigenumsatz
- Beförderung nach Gruppenumsatz
- Beförderung nach Gesamtumsatz
Der Zeitraum, in dem dieser Umsatz erreicht werden muß, um befördert zu werden, kann pro Stufe unterschiedlich berücksichtigt werden:
- erstes /zweites Halbjahr - oder anderer kalendarisch festgelegter Zeitraum
- rollierender Zeitraum
- persönlicher Zeitraum
z.B. das persönliche Halbjahr eines Mitarbeiters sind 6 Monate seit seiner Einstellung als Mitarbeiter. Das rollierende Halbjahr sind die 6 Monate vom aktuellen Monat aus gesehen.


