Stornobearbeitung
Sie differenzieren zwischen verschiedenen Stornoarten:
- Storno
Storniert wird, wenn ein Vertrag von der Gesellschaft storniert wird und dieses Storno an die entsprechenden Mitarbeiter weitergegeben werden soll. Die Stornoquote wird berechnet. - Teilstorno
Wird ein Vertrag, der noch in der Stornohaftungszeit steht und für den vom Kunden bereits einige Monatsbeiträge geleistet wurden, storniert, erfassen Sie das Storno und ziehen die bereits geleisteten Beiträge ab. Die Stornoquote wird berechnet. - Gegenbuchung
Gegengebucht wird z.B. wenn ein Vertrag versehentlich einem falschen Antragsvermittler gutgeschrieben wurde. Diese Stornierung hat keine Auswirkung auf die Stornoquote.
Die Hierarchie, zur Zeit des Abschlusses, dient als Grundlage der Berechnung.
Die komplette Historie jedes Vertrags wird gespeichert. Bei zwischenzeitlicher Beförderung bleiben die abgerechneten Verträge unberührt. In der Historie wird der Mitarbeiter mit der zur Auszahlung gültigen Provisionsstufe geführt.
Für das Unternehmen und jeden einzelnen Mitarbeiter wird ein Stornoreservekonto geführt. Stornohaftungszeiten und Qualität jedes Mitarbeiters wird einbezogen.
Löschen auf der Datenbank ist nicht möglich, um der Revision zu entsprechen. Provisionen bleiben nachvollziehbar auch bei ausgeschiedenen Mitarbeiter. Die Berechnungen im Stornofall sind revisionssicher.


