Revisionssicherheit und Historisierung bei der Provisionsabrechnung

Der Begriff Revisionssicherheit bezieht sich auf die revisionssichere Archivierung für elektronische Archivsysteme, die in Deutschland unterschiedlichen Anforderungen und steuerrechtlichen und handelsrechtlichen Vorgaben entsprechen müssen. Der Begriff orientiert sich damit am Verständnis der Revision aus wirtschaftlicher Sicht und betrifft aufbewahrungspflichtige oder aufbewahrungswürdige Informationen und Dokumente.

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Revisionssicherheit

 

Revisionssicherheit im Zusammenhang mit der elektronischen Archivierung bezieht sich dabei nicht nur auf technische Komponenten sondern auf die gesamte Lösung.

Revisionssicherheit umfasst:

  • sichere Abläufe
  • die Organisation des Anwenderunternehmens
  • die ordnungsgemäße Nutzung
  • den sicheren Betrieb
  • den Nachweis in einer Verfahrensdokumentation 

Wesentliches Merkmal revisionssicherer Archivsysteme ist, dass die Informationen datenbankgestützt wieder auffindbar, nachvollziehbar, unveränderbar und verfälschungssicher archiviert sind. Revisionssichere Archivierung ist ein wesentlicher Bestandteil für die Compliance von Informationssystemen.

Höchste Anforderungen an die Revisionssicherheit stellt die Finanzdienstleistungsbranche, die Umsetzung zeigen unsere Referenzen.

FABIS bietet Revisionssicherheit durch Historisierung und Protokollierung bei Bedarf bis auf Satzebene. Zu jedem Eingabedialog gibt es eine Historie, die alle Änderungen auf dem Eingabedialog festhält. Die Historie listet folgende Punkt auf:

  • erfaßt: Auskunft, wann eine Änderungen vorgenommen wurde
  • Vorgang: Hier wird festgehalten, ob ein Datensatz neu angefügt, geändert, gelöscht oder reaktiviert wurde
  • Zusatzinfo
  • User: Auskunft, wer eine Änderungen vorgenommen hat
  • Tabelle: zeigt an, wo in der Datenbank diese Änderung durchgeführt wurde.
  • Laufende Nummer
  • Historien-Nr.

Diese Form der Historisierung stellt sicher, das alle Eingaben und Änderungen am Datenbestand immer nachvollziehbar bleiben.  Weiter